Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften


Für Wohnungseigentümer-gemeinschaften

führen wir im Rahmen der Verwaltung eine ordnungsgemäße und fachkompetente Betreuung durch. Unsere Leistungen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den § 27 u. 28 des Wohnungseigentums-gesetzes, sowie den jeweiligen Teilungserklärungen nebst der Gemeinschafts-ordnung und den gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung.

Je nach dem individuellem Verwaltervertrag umfasst unser Betreuungsservice u.a.:

  • Buchführung entsprechend den kaufmännischen Bestimmungen 

  • Gesamt- und Einzelabrechnungen werden für jeden Eigentümer angefertigt und versandt

  • Erstellung der Hausgeldabrechnungen unter Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen , somit ist eine problemlose Abrechnung der Eigentümer auch gegenüber Ihren Mietern gewährleistet

  • Überwachung der lfd. Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan

  • Konsequentes Mahnwesen

  • Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten Treuhandkonten

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen unter sachgerechter Leitung und und anschließend Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer

  • Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung

  • Regelmäßig werden Objekte begangen und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat geführt

  • Vergabe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen transparent, zuverlässig und möglichst preisgünstig

  • Gewährleistungsansprüche werden überwacht und durchgesetzt , gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand