Für Wohnungseigentümer-gemeinschaften
führen wir im Rahmen der Verwaltung eine ordnungsgemäße und fachkompetente Betreuung durch. Unsere Leistungen basieren auf den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den § 27 u. 28 des Wohnungseigentums-gesetzes, sowie den jeweiligen Teilungserklärungen nebst der Gemeinschafts-ordnung und den gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
Je nach dem individuellem Verwaltervertrag umfasst unser Betreuungsservice u.a.:
Buchführung entsprechend den kaufmännischen Bestimmungen
Gesamt- und Einzelabrechnungen werden für jeden Eigentümer angefertigt und versandt
Erstellung der Hausgeldabrechnungen unter Berücksichtigung der mietrechtlichen Voraussetzungen , somit ist eine problemlose Abrechnung der Eigentümer auch gegenüber Ihren Mietern gewährleistet
Überwachung der lfd. Vorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan
Konsequentes Mahnwesen
Zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten Treuhandkonten
Durchführung von Eigentümerversammlungen unter sachgerechter Leitung und und anschließend Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung
Regelmäßig werden Objekte begangen und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat geführt
Vergabe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erfolgen transparent, zuverlässig und möglichst preisgünstig
Gewährleistungsansprüche werden überwacht und durchgesetzt , gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand